In Deutschland und der EU gibt es mehr 700 verschiedene lebensmittelrechtlich relevante Vorschriften und Pflichten.
Das Lebensmittelrecht ist ein sehr komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet. Sobald man mit dem Gedanken spielt ein Getränk oder ein anderes Lebensmittel in Verkehr zu bringen, gilt es diverse rechtliche Vorschriften für Lebensmittel und Konsumgüter zu beachten. Ergänzt werden diese rechtlichen Vorschriften für Lebensmittel oftmals durch Industriestandards und komplexe naturwissenschaftliche Effekte, welche es zu beachten gilt.
Die wichtigsten Fakten, Gesetze und Vorschriften haben wir hier einmal zusammengestellt.
Um ein Getränk oder ein Lebensmittel in Verkehr zu bringen muss man sich zu aller erst bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen. Diese Registrierungspflicht gilt für jedes Lebensmittelunternehmen. Also solches gilt ein Unternehmen, wenn dieses Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln ausführt, diese produziert, verarbeitet oder vertreibt.
Die wichtigsten und grundlegendsten Regelungen des Lebensmittelrechts finden sich im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgestzbuch (LBFG). Diesem entnimmt man alle lebensmittelrechtlich relevanten Definitionen, Bestimmungen und Vorschriften. Dabei umfasst es die Produktgruppen: Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände.
Diese Verordnung regelt die grundlegenden Hygiene-Anforderungen beim Herstellen, (Weiter-)Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Hier findet man zudem auch Hinweise und Anforderungen zur richtigen Schulung von Mitarbeitern.
Diese Verordnung umfasst alle zulässigen Zusatzstoffe und Substanzen inklusive aller Mengen- und Anwendungsbegrenzungen. In dieser Verordung wird auch die Kennzeichnungsplficht für Zusatzstoffe geregelt.
Da es mittlerweile eine EU-Rechtssprechung zu diesem Gebiet gibt, kann man davon ausgehen das diese Verordnung bald ausläuft oder überarbeitet wird.
Regelt alle Anforderungen an Zusatzstoffe und gleichgestellte Stoffe, durch welche Lebensmittel aus technologischen Gründen angereichter werden. Beispielsweise Trägerstoffe o.ä..
Die Verordnung bestimmt alle Reinheitskriterien für Zusatzstoffe und gleichgestellte Stoffe.
Diese Verordnung steht aufgrund des europäischen Gemeinschaftsrechts über den Richtlinien der Zusatzstoff-Zulassungsverordung.
Die Verordnung regelt die Zulassung von Zusatzstoffen nach Menge und Produkt.
Siehe Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe (EG) Nr. 1222/2008 – Die Durchführung dieser Richtlinien wird durch die EU-Verordnung Nr 234/2011 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzustatzstoffe, -enzyme und -aromen geregelt.
Einzelregelung zu Aromen und Zusätzen welche Lebensmittel, als Genussmittel oder aufgrund ihrer Geschmackswerte zu ernährungsphysiologischen Zwecken, anreichern.
Einzelregelung zu Zusätzen welche Lebensmittel, aufgrund ihrer Nährwerte zu ernährungsphysiologischen Zwecken, anreichern.
Als “Novel Food” gelten alle neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten die noch nie oder nur vereinzelt in der europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.
Diese Produkte müssen nach der Novel-Food-Verordnung über neurartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzusätze, zugelassen werden.
Nicht sicher ob dein Produkt den rechtlichen Anforderungen entspricht oder alle lebensmittelrelevanten Richtlinien erfüllt?
Stelle sicher, dass deine Produkte verkehrsfähig sind und in Deutschland und der europäischen Union in verkehr gebracht werden dürfen.
Wir stehen für all deine Fragen zur Verfügung. Kontaktiere uns via Mail oder per Telefon und unsere Experten stehen mir Rat und Tat bereit.
Wir planen für eine erste Abfüllung in der Regel mit 15.000 – 20.000 Flaschen. Grundsätzlichen müssen wir aber alles Komponenten des Getränks betrachten um eine Erste Abfüllung zu planen. Die Menge ist dabei von Faktoren wie bspw. besondere Inhaltsstoffe, Rezeptur, Flaschenart, sonstigen Gefäßarten oder Produktionskapazitäten beim Abfüller abhänig.
Wir stellen die ordnungsgemäße Abfüllung sicher und greifen dabei bei Bedarf auf Fachpersonal wie z. B. Getränketechnologen zurück. Es empfiehlt sich einen Spezialisten zur Abfüllung vor Ort einzuplanen um die sachgemäße Produktion sicherzustellen.
Ja! Im Rahmen des Getränkeentwicklungsprozesses könnt Ihr den Abfüller auswählen, der am besten zu Euch passt. Unsere Plattform ist unabhängig und bietet eine Vielzahl von Unternehmen wie bspw.: Lohnabfüller und andere Getränkeproduzenten.
Grundsätzlich alle. Mit der Auswahl der für Euch geeigneten Flasche entscheidet ihr Euch in der Regel auch für eine Auswahl geeigneter Unternehmen, welche in der Lage sind Eure Flasche zu füllen.
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